Der Elternbeirat unserer Schule ist eine wichtige Verbindung zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung, die sich für die Interessen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler einsetzt. Als gewählte Vertretung der Elternschaft arbeiten wir engagiert daran, eine starke Partnerschaft zwischen Eltern und Schule zu pflegen.
Unser Ziel ist es, die Stimme der Elternschaft zu sein und ihre Anliegen konstruktiv einzubringen, sei es in Fragen der Bildung, der Schulorganisation oder bei sozialen Belangen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Eltern in Entscheidungsprozesse eingebunden werden und ihre Perspektiven bei wichtigen Angelegenheiten berücksichtigt werden.
Der Elternbeirat organisiert regelmäßige Treffen und Veranstaltungen, um den Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung zu fördern. Wir sind Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Anliegen der Eltern und streben stets danach, Lösungen zu finden, die zum Wohl der Schülerinnen und Schüler beitragen.
Zusätzlich unterstützen wir die Schule bei der Organisation von Veranstaltungen, Projekten und Aktivitäten, die das schulische Leben bereichern. Wir glauben an die Bedeutung einer starken Schulgemeinschaft und setzen uns für eine positive und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ein.
Der Elternbeirat ist eine Plattform für Eltern, um aktiv an der Gestaltung des schulischen Umfelds teilzuhaben und die Entwicklung der Schule mitzugestalten. Wir laden alle Eltern herzlich ein, sich zu engagieren, Teil unserer Gemeinschaft zu werden und gemeinsam die schulische Erfahrung unserer Kinder zu bereichern.
Unser Schulelternbeirat trifft sich 4 bis 5-mal im Schulhalbjahr. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin sowie die Stellvertreterin teil. Die Schulleitung informiert den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer können bei Bedarf oder Interesse teilnehmen.
Ebenso sind Vertreter der Elternbeiräte Beisitzer der Schulkonferenz. Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen u. a. Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.